Erbrecht
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Supervermächtnis beim Berliner Testament
Bei dem Supervermächtnis handelt es sich um ein Zweckvermächtnis gem. § 2156 BGB zum Zweck der Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge belastet. Dem überlebenden Ehepartner wird dabei das Recht eingeräumt frei zu bestimmen, wer aus dem Kreis der eingesetzten Kinder etwas erhält, sowie welcher Vermögensgegenstand übertragen werden soll.
Vermögensschutz durch Behindertentestament
Unter einem Behindertentestament versteht man eine Verfügung von Todes wegen, die von Eltern zugunsten von körperlich oder geistig behinderten Kindern Kinder abgefasst werden kann und besondere Regeln zum Schutz des Vermögens für das behinderte Kind enthält und einen Sozialhilferegress ausschließt.
Güterstandsschaukel: Schenkungssteuerfreier Zugewinnausgleich statt Schenkung
Bei der Güterstandsschaukel handelt es sich um eine rechtliche Gestaltungsmöglichkeit durch Ehevertrag mit dem Zweck, bei ungleicher Vermögensverteilung unter den Eheleuten einen steuerfreien, vorzeitigen Zugewinnausgleich zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehepartners durchzuführen.
Jahressteuergesetz 2022 – Höhere Steuern für Immobilienschenkung ab 2023
Steuertipp: Immobilien noch in 2022 übertragen und Steuern sparen Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, wird voraussichtlich ab 2023 höhere Steuern zahlen als bisher. Grund dafür ist das geplante Jahressteuergesetz 2022, welches eine Anpassung der Bewertungsvorschriften für Immobilien im Bewertungsgesetz vorsieht. Hierdurch können die Werte, die von den Finanzämtern zur Berechnung der Erbschaft- […]
Erbschein
Wann wird ein Erbschein benötigt? Ein Erbschein ist grundsätzlich erforderlich, um sich als Erbe eines Verstorbenen ausweisen zu können, zum Beispiel gegenüber Banken, Grundbuchamt, Behörden, Mietern oder Vermietern. Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht auf Antrag gem. § 2353 BGB ausgestellt und enthält neben den Personalien der Erben auch deren Erbquoten. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer werden […]
Sorgerechtsverfügung
Sorgerechtsverfügung Wer trägt eigentlich die Sorge für minderjährige Kinder, wenn den Eltern plötzlich etwas zustoßen sollte? In der Form einer letztwilligen Verfügung (§§ 1777 Abs. 3, 1776 BGB) können Eltern festlegen, wer nach ihrem Tod das Sorgerecht für ein noch minderjähriges Kind ausüben soll. Die Verfügung kann somit entweder notariell beurkundet oder vollständig eigenhändig/handschriftlich verfasst […]