Vertragsrecht
Wir beraten Sie vor und bei Abschluss Ihrer Verträge und vermeiden im Ansatz Unstimmigkeiten. Wir vertreten Ihre Interessen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Konfliktfällen im gesamten Vertrags-, Wirtschafts- und Zivilrecht, sowie bei Verbraucherschutz – zum Beispiel bei folgenden Vertragsarten:
- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Bauvertrag
- Grundstücksvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Mietvertrag
- Maklervertrag
- Kredit- und Darlehensvertrag
- Vebrauchervertrag
- Bürgschaft
- Schuldanerkenntnis
- Gesellschaftsvertrag
- Vollmachten
- uvm.
Im vorvertraglichen Bereich
- Ermittlung der Parteiinteressen und Erarbeitung individueller Lösungen im Rahmen einer Vertragserstellung und Vertragsgestaltung
- Vertragsprüfungen
- Erstellung von branchenspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Klauselkontrolle
In der Vertragsdurchführung
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Primärebene (Zahlungsansprüche, Leistungsansprüche) und Geltendmachung von Abwehrrechten (Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Kündigung etc.)
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Sekundärebene (Garantie, Gewährleistung, Schadensersatz etc.)
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf
Termine
Wir bieten Ihnen neben persönlichen Terminen auch kontaktlose Telefon- und Video-Termine an.
Mandantenparkplätze stehen Ihnen unmittelbar vor dem Eingangsbereich unserer Kanzlei zur Verfügung. Kostenfreie, öffentliche Parkplätze sind ebenfalls verfügbar.
Unsere Kanzlei ist barrierefrei.
Telefonzeiten
Montag - Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr