Immobilienrecht
Immobilienrecht
Die Spezialisierung unserer Kanzlei auf das Immobilien- und Grundstücksrecht bietet unseren Mandanten den entscheidenden Vorteil einer zielgerichteten Beratung. Wir stehen Ihnen im Immobilienrecht als Anwälte oder als Notar zur Verfügung. Wir beraten und vertreten in allen rechtlichen Fragen und Konstellationen, die im Zusammenhang mit Baurecht, Grundstücken, Grundstücksrechten und Immobilientransaktionen stehen.
Zu unseren Mandanten zählen u.a. Projektgesellschaften, finanzierende Banken, Architekten, Fachplaner, Bauunternehmungen, Handwerksbetriebe, Makler, Hausverwaltungen und Privatpersonen.
- Immobilien- und Grundstückskaufverträge
- Baurecht und Bauträgerrecht
- Wohnungseigentumsrecht (WEG)
- Grundschulden, Hypotheken
- Dienstbarkeiten und sonstige Grundstücksrechte
- Mietrecht
- Maklerrecht
- Öffentliches Baurecht
- Konfliktlösung zwischen Vertragsparteien
Informationen und Beiträge zum Immobilienrecht finden Sie hier: Immobilienrecht
Immobilientransaktionen und Projektentwicklung
Bei Immobilientransaktionen unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere mit einer umfassenden rechtlichen Prüfung (rechtliche Due Diligence) der anzukaufenden oder zu verkaufenden Immobilie oder Gesellschaft.
Wir beraten unsere Mandanten während der gesamten Projekttransaktion in allen Phasen der Entwicklung, beginnend mit der Projektinitiierung und der Projektkonzeption einschließlich der Finanzierung bis hin zur Umsetzung und Vermarktung bzw. dem Weiterverkauf.
Als Anwälte oder als Notar entwerfen und verhandeln wir sämtliche projektspezifischen Verträge und koordinieren die notariellen Beurkundungen und deren anschließenden Vollzug. Wir erstellen zudem die erforderlichen, projektbegleitenden Verträge, wie beispielsweise Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge, GÜ-/GU- sowie sonstige Bauverträge und Nutzungsverträge, und sämtliche für die Immobilientransaktionen zweckdienlichen Vereinbarungen.
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung in allen Bereichen von Grundstücks-, Bau- und sonstigen immobilienrechtlichen Verträgen
- Beratung und Betreuung im Bereich von Städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verträgen
- Projektentwicklung, Projektumsetzung
- Erstellen von Memorandum of Understanding (MoU), Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA), Absichtserklärungen (Letter of Intent, LOI)
- Due-Diligence-Prüfungen
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf
Termine
Wir bieten Ihnen neben persönlichen Terminen auch kontaktlose Telefon- und Video-Termine an.
Mandantenparkplätze stehen Ihnen unmittelbar vor dem Eingangsbereich unserer Kanzlei zur Verfügung. Kostenfreie, öffentliche Parkplätze sind ebenfalls verfügbar.
Unsere Kanzlei ist barrierefrei.
Telefonzeiten
Montag - Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr