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Immobiliennachfolge in der Familie: Verkaufen statt Verschenken

Wer eine Immobilie auf die nächste Generation oder den Ehepartner übertragen möchte, denkt häufig zunächst an eine Schenkung. Gerade bei vermieteten Immobilien kann jedoch ein Verkauf an die Kinder oder den Ehepartner steuerlich deutlich attraktiver sein. Die Schenkung ist zwar ein sehr guter Weg um Erbschaftsteuern zu sparen, muss aber nicht immer die wirtschaftlich beste Lösung sein. Insbesondere bei vermieteten Immobilien kann ein Verkauf innerhalb der Familie erhebliche steuerliche Vorteile bieten: keine Grunderwerbsteuer, eine neue AfA-Bemessungsgrundlage und die Möglichkeit, Finanzierungszinsen steuerlich abzusetzen.

Schenkungsteuer: Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR

Die lebzeitige Zuwendung des Familienheims unter Ehegatten wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst. Dies kann nach der Entscheidung des BFH vom 04.06.2025, II R 18/23 auch dann gelten, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die Zuwendung ist dementsprechend von der Schenkungsteuer befreit. 

Hessengeld: Förderung beim Kauf des Eigenheims

Eigenheim-Käufer in Hessen freuen sich  beim erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie auf Zuschüsse für die Grunderwerbsteuer Hessengeld wird gewährt für Käufe ab 01. März 2024 Förderung gilt für Immobilienkäufe in Hessen zur Selbstnutzung Bis zu 10.000 EUR je Käufer (max. 20.000 EUR) zzgl. 5.000 EUR für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie […]

Jahressteuergesetz 2022 – Höhere Steuern für Immobilienschenkung ab 2023

Steuertipp: Immobilien noch in 2022 übertragen und Steuern sparen   Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, wird voraussichtlich ab 2023 höhere Steuern zahlen als bisher. Grund dafür ist das geplante Jahressteuergesetz 2022, welches eine Anpassung der Bewertungsvorschriften für Immobilien im Bewertungsgesetz vorsieht. Hierdurch können die Werte, die von den Finanzämtern zur Berechnung der Erbschaft- […]

STRITTER SCHWARZ