Schenkungsteuer: Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR
Schenkungsteuerbefreiung bei Zuwendung des Familienheims unter Ehegatten gilt auch bei Einlage in eine Ehegatten-GbR
BFH Urteil vom 04.06.2025, II R 18/23
Leitsätze:
- Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungssteuerrechtlich bereichert.
- Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes erfasst.
Anmerkung:
Die lebzeitige Zuwendung des Familienheims unter Ehegatten wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst.
Dies kann nach der Entscheidung des BFH vom 04.06.2025, II R 18/23 auch dann gelten, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Das über die GbR dem Gesellschafter als Beteiligtem am Gesamthandsvermögen zugerechnete Eigentum ist für die Gewährung der Steuerbefreiung ausreichend, sodass der andere Ehegatte als entsprechend bereichert anzusehen ist.
Die Zuwendung ist dementsprechend von der Schenkungsteuer befreit.