Hessengeld: Förderung beim Kauf des Eigenheims

  • Eigenheim-Käufer in Hessen freuen sich  beim erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie auf Zuschüsse für die Grunderwerbsteuer
  • Hessengeld wird gewährt für Käufe ab 01. März 2024
  • Förderung gilt für Immobilienkäufe in Hessen zur Selbstnutzung
  • Bis zu 10.000 EUR je Käufer (max. 20.000 EUR) zzgl. 5.000 EUR für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht
  • Maximal bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer, Auszahlung jährlich in zehn gleichen Raten
  • Für Neubau und Bestandsimmobilien
  • Zeitlich rückwirkend für Käufe ab dem 1. März 2024
  • Wer schon mal eine Wohnimmobilie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen hat, ist nicht förderungsfähig
  • Die Grunderwerbsteuer liegt in Hessen bei 6% des Immobilienkaufpreises
  • Alle Informationen, Rechtsgrundlagen und Anträge gibt es hier: https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld