Hessengeld: Förderung beim Kauf des Eigenheims
- Eigenheim-Käufer in Hessen freuen sich beim erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie auf Zuschüsse für die Grunderwerbsteuer
- Hessengeld wird gewährt für Käufe ab 01. März 2024
- Förderung gilt für Immobilienkäufe in Hessen zur Selbstnutzung
- Bis zu 10.000 EUR je Käufer (max. 20.000 EUR) zzgl. 5.000 EUR für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht
- Maximal bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer, Auszahlung jährlich in zehn gleichen Raten
- Für Neubau und Bestandsimmobilien
- Zeitlich rückwirkend für Käufe ab dem 1. März 2024
- Wer schon mal eine Wohnimmobilie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen hat, ist nicht förderungsfähig
- Die Grunderwerbsteuer liegt in Hessen bei 6% des Immobilienkaufpreises
- Alle Informationen, Rechtsgrundlagen und Anträge gibt es hier: https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld