Jahressteuergesetz 2022 – Höhere Steuern für Immobilienschenkung ab 2023

Steuertipp: Immobilien noch in 2022 übertragen und Steuern sparen

 

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, wird voraussichtlich ab 2023 höhere Steuern zahlen als bisher. Grund dafür ist das geplante Jahressteuergesetz 2022, welches eine Anpassung der Bewertungsvorschriften für Immobilien im Bewertungsgesetz vorsieht.

Hierdurch können die Werte, die von den Finanzämtern zur Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien zugrunde gelegt werden, ab dem 01.01.2023 steigen.

Wer eine Schenkung von Immobilien beabsichtigt, sollte dies daher noch in diesem Jahr vornehmen, um die bisherigen steuerlichen Vorschriften zu nutzen.

Kinder haben nach jedem Elternteil einen allgemeinen Schenkungssteuerfreibetrag in Höhe von 400.000,- EUR, der alle 10 Jahre ausgeschöpft werden kann. Bei Schenkungen unter Ehepartnern liegt der Freibetrag sogar bei 500.000,- EUR.

Zur Absicherung des Schenkers können Wohnungsrechte oder ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden, wodurch sich der anzusetzende Schenkungswert der Immobilie nochmals reduziert. Auch Rückforderungsrechte für bestimmte „Krisensituationen“ beim Beschenkten, wie etwa Insolvenz, Vorversterben, Scheidung oder Weiterverkauf ohne Zustimmung lassen sich regeln.

Des Weiteren lassen sich erbrechtliche Aspekte im Schenkungsvertrag kombinieren, wie etwa Pfichtteilsverzichte oder Pflichtteilsanrechnungen, oder gar Pflichtteilsansprüche von anderen Personen reduzieren.

Falls der Schenker später Sozialleistungen für z.B. seine Pflege beziehen sollte, ist ein Sozialhilferegress in den verschenkten Immobilienwert nach Ablauf von 10 Jahren ausgeschlossen.

 

Weitere Informationen:

Immobilienschenkung

Erbschafts- und Schenkungsteuern (Freibeträge und Steuersätze)