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Immobiliennachfolge in der Familie: Verkaufen statt Verschenken

Wer eine Immobilie auf die nächste Generation oder den Ehepartner übertragen möchte, denkt häufig zunächst an eine Schenkung. Gerade bei vermieteten Immobilien kann jedoch ein Verkauf an die Kinder oder den Ehepartner steuerlich deutlich attraktiver sein. Die Schenkung ist zwar ein sehr guter Weg um Erbschaftsteuern zu sparen, muss aber nicht immer die wirtschaftlich beste Lösung sein. Insbesondere bei vermieteten Immobilien kann ein Verkauf innerhalb der Familie erhebliche steuerliche Vorteile bieten: keine Grunderwerbsteuer, eine neue AfA-Bemessungsgrundlage und die Möglichkeit, Finanzierungszinsen steuerlich abzusetzen.

Schenkungsteuer: Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR

Die lebzeitige Zuwendung des Familienheims unter Ehegatten wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst. Dies kann nach der Entscheidung des BFH vom 04.06.2025, II R 18/23 auch dann gelten, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die Zuwendung ist dementsprechend von der Schenkungsteuer befreit. 

STRITTER SCHWARZ