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Ablauf Immobilienkaufvertrag, Notar, Grundbuch, Barzahlungsverbot & Co.

Wie ist der genaue Ablauf beim Immobilienkaufvertrag?

Bei einem Kaufvertrag über Immobilien (Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen) ist zur Wirksamkeit die notarielle Form vorgeschrieben. Dies sichert sowohl den Verkäufer als auch den Käufer, damit ein fachlich ausgeglichener und rechtsicherer Vertrag vorbereitet wird, bei dem keine der Vertragsparteien in ungeahnte ungesicherte Risiken oder Vorleistungen tritt. Der Notar ist neutral und unabhängig. Zudem übernimmt der Notar die Abwicklung und den Vollzug des Kaufvertrages, sodass die nach Beurkundung erforderlichen Schritte bis hin zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch effektiv und sicher erledigt werden.

Vorsorgevollmachten und Notvertretungsrecht für Ehegatten

Ab dem Jahr 2023 wird das sogenannte Notvertretungsrecht unter Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten in Kraft treten. Was bedeutet dies genau und ist deshalb eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unnötig geworden?   Vorsorgevollmacht und gesetzlicher Betreuer Wenn jemand nicht mehr in der körperlichen oder geistigen Lage ist, seine Angelegenheit selbst zu besorgen, so ist vom Betreuungsgericht gem. §§ […]