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Sozialhilferegress – Sozialamt kann Schenkungen zurückfordern
Sofern ein Schenker nach Vornahme der Schenkung pflegebedürftig wird, die eigenen finanziellen Mittel für die Kostendeckung nicht mehr ausreichen und auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann das Sozialamt die erfolgte Schenkung wegen der dann bestehenden „Verarmung des Schenkers“ gem. § 528 BGB iVm § 93 SGB XII zurückfordern.
Für das gesetzlich normierte Rückforderungsrecht gilt eine 10-Jahres-Frist.
Erbrechtsgarantie gem. Art. 14 Grundgesetz
Das deutsche Grundgesetz garantiert in Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG das Erbrecht (und das Eigentum). Das grundgesetzlich gewährleistete Erbrecht schützt damit den Fortbestand des Eigentums nach dem Tod des Eigentümers und verhindert eine staatliche Aneignung.
Supervermächtnis beim Berliner Testament
Bei dem Supervermächtnis handelt es sich um ein Zweckvermächtnis gem. § 2156 BGB zum Zweck der Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge belastet. Dem überlebenden Ehepartner wird dabei das Recht eingeräumt frei zu bestimmen, wer aus dem Kreis der eingesetzten Kinder etwas erhält, sowie welcher Vermögensgegenstand übertragen werden soll.