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Supervermächtnis beim Berliner Testament

Bei dem Supervermächtnis handelt es sich um ein Zweckvermächtnis gem. § 2156 BGB zum Zweck der Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge belastet. Dem überlebenden Ehepartner wird dabei das Recht eingeräumt frei zu bestimmen, wer aus dem Kreis der eingesetzten Kinder etwas erhält, sowie welcher Vermögensgegenstand übertragen werden soll.

Berliner Testament richtig gestalten

Das „Berliner Testament“ ist ein besonderes Erbfolge-Modell im gemeinschaftlichen Testament und im Erbvertrag. Inhaltlich verfügen dabei zwei Personen, in der Regel Eheleute mit Kindern, über ihren letzten Willen. Die Eheleute setzen sich gegenseitig zum Alleinerben des Erstversterbenden von ihnen ein. Nach dem Tod des Längstlebenden sollen dann die Kinder das Erbe zu gleichen Teilen erhalten. […]