Sozialhilferegress
Alle Beiträge
Sozialhilferegress – Sozialamt kann Schenkungen zurückfordern
Sofern ein Schenker nach Vornahme der Schenkung pflegebedürftig wird, die eigenen finanziellen Mittel für die Kostendeckung nicht mehr ausreichen und auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann das Sozialamt die erfolgte Schenkung wegen der dann bestehenden „Verarmung des Schenkers“ gem. § 528 BGB iVm § 93 SGB XII zurückfordern.
Für das gesetzlich normierte Rückforderungsrecht gilt eine 10-Jahres-Frist.
Vermögensschutz durch Behindertentestament
Unter einem Behindertentestament versteht man eine Verfügung von Todes wegen, die von Eltern zugunsten von körperlich oder geistig behinderten Kindern Kinder abgefasst werden kann und besondere Regeln zum Schutz des Vermögens für das behinderte Kind enthält und einen Sozialhilferegress ausschließt.