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Schenkungsteuer: Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR

Die lebzeitige Zuwendung des Familienheims unter Ehegatten wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst. Dies kann nach der Entscheidung des BFH vom 04.06.2025, II R 18/23 auch dann gelten, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die Zuwendung ist dementsprechend von der Schenkungsteuer befreit. 

Nießbrauch vs. Wohnungsrecht

Was sind die Unterschiede zwischen Nießbrauchsrecht und Wohnungsrecht? Bei Immobilienübertragungen in der Familie stellt sich häufig die Frage, ob zugunsten des Schenkers ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnungsrecht vorbehalten bleiben soll. Dabei handelt es sich um Nutzungsrechte, die vertraglich vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden können, um das künftige Nutzungsinteresse des Schenkers abzusichern. Die Rechte unterscheiden […]

STRITTER SCHWARZ