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Supervermächtnis beim Berliner Testament

Bei dem Supervermächtnis handelt es sich um ein Zweckvermächtnis gem. § 2156 BGB zum Zweck der Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge belastet. Dem überlebenden Ehepartner wird dabei das Recht eingeräumt frei zu bestimmen, wer aus dem Kreis der eingesetzten Kinder etwas erhält, sowie welcher Vermögensgegenstand übertragen werden soll.

Vermögensschutz durch Behindertentestament

Unter einem Behindertentestament versteht man eine Verfügung von Todes wegen, die von Eltern zugunsten von körperlich oder geistig behinderten Kindern Kinder abgefasst werden kann und besondere Regeln zum Schutz des Vermögens für das behinderte Kind enthält und einen Sozialhilferegress ausschließt.