Zweckvermächtnis
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Supervermächtnis beim Berliner Testament
Bei dem Supervermächtnis handelt es sich um ein Zweckvermächtnis gem. § 2156 BGB zum Zweck der Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge belastet. Dem überlebenden Ehepartner wird dabei das Recht eingeräumt frei zu bestimmen, wer aus dem Kreis der eingesetzten Kinder etwas erhält, sowie welcher Vermögensgegenstand übertragen werden soll.