Scheidungsfolgenvereinbarung
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Ehevertrag
Gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft Bei Eingehung einer Ehe gilt zwischen den Ehepartnern der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1363 ff BGB. Dies bedeutet zwar, dass jeder Ehepartner Eigentümer seines bisherigen und künftigen Vermögens bleibt, jedoch im Falle einer späteren Scheidung ein Zugewinnausgleich in Bezug auf das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen stattfindet. Übersteigt der Zugewinn […]