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GbR-Register ab 2024

Mit dem MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) wird ab dem 01.01.2024 ein öffentliches Gesellschaftsregister eingeführt, in welches Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) eingetragen werden können. Die Rechtsfähigkeit der GbR wird zudem gesetzlich verankert.