Grundbuchberichtigung Erbfall
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Handschriftliches oder Notarielles Testament?
Testamente können in formwirksamer Weise nach § 2247 BGB eigenhändig oder nach § 2232 BGB notariell errichtet werden. Doch welche Form ist vorteilhaft? 1) Eigenhändiges Testament: Ein eigenhändiges Testament ist schnell verfasst. Für die Wirksamkeit ist gem. § 2247 BGB erforderlich, dass das Testament eigenhändig handschriftlich (nicht maschinenschriftlich) aufgesetzt und unterschrieben wird. Datum und […]