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Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

I. Gesetzliche Erbfolge Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament, bzw. keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, tritt bei seinem Tod die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches ein. Sein Vermögen geht als Ganzes auf eine oder mehrere Personen über (Gesamtrechtsnachfolge gem. §§ 1922 ff BGB). Existiert ein Testament, gehen die dort enthaltenen Erbregelungen den gesetzlichen Bestimmungen […]