ErbStG
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Schenkungsteuer: Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR
Die lebzeitige Zuwendung des Familienheims unter Ehegatten wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst. Dies kann nach der Entscheidung des BFH vom 04.06.2025, II R 18/23 auch dann gelten, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die Zuwendung ist dementsprechend von der Schenkungsteuer befreit.