BFH
Alle Beiträge
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
Eine Abfindung oder ein Entgelt für den Verzicht auf ein Nießbrauch an einer vermieteten Immobilie stellt steuerpflichtiges Einkommen dar und unterliegt der Einkommensteuer. Hingegen kann ein vorzeitiger, unentgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht gem. § 7 Abs. 1 ErbStG der Schenkungsteuer unterliegen.
Schenkungsteuer: Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR
Die lebzeitige Zuwendung des Familienheims unter Ehegatten wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst. Dies kann nach der Entscheidung des BFH vom 04.06.2025, II R 18/23 auch dann gelten, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die Zuwendung ist dementsprechend von der Schenkungsteuer befreit.