Verzicht Niessbrauch
Alle Beiträge
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
Eine Abfindung oder ein Entgelt für den Verzicht auf ein Nießbrauch an einer vermieteten Immobilie stellt steuerpflichtiges Einkommen dar und unterliegt der Einkommensteuer. Hingegen kann ein vorzeitiger, unentgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht gem. § 7 Abs. 1 ErbStG der Schenkungsteuer unterliegen.