Grundschuld vs. Hypothek

Was sind die Unterschiede zwischen Grundschuld und Hypothek?

Die zwei wichtigsten Arten von Grundpfandrechten im deutschem Recht sind die Hypothek und die Grundschuld. Bei beiden handelt es sich um Sicherungsrechte, die in der Regel zur Absicherung von Krediten/Darlehen (insbesondere Immobilienfinanzierungen) dienen und im Grundbuch der zu belastenden Immobilie eingetragen werden. Bei Zahlungsausfall kann aus dem Grundpfandrecht heraus eine Verwertung der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.

Die beiden Sicherungsmittel unterscheiden sich im Wesentlichen wie folgt:

 

Hypothek (§§ 1113 ff BGB)

  • Die Hypothek ist strikt abhängig von einer bestimmten Forderung (z.B. einem Darlehen) verbunden. Wenn die Forderung erlischt, erlischt auch die Hypothek.
  • Die Höhe der Hypothek entspricht stets der Höhe der gesicherten Forderung. Bei Tilgung des Darlehens reduziert sich entsprechend die Höhe der Hypothek.
  • Wenn die Forderung (z.B. Darlehen) vollständig getilgt wird, erlischt die Hypothek und wandelt sich in eine Eigentümergrundschuld. Die Löschung muss im Grundbuch veranlasst werden.

 

Grundschuld (§§ 1191 ff BGB)

  • Die Grundschuld ist unabhängig von einer konkreten Forderung (z.B. einem Darlehen) und besteht auch dann fort, wenn die gesicherte Forderung erlischt, bzw. abbezahlt ist.
  • Die Höhe der Grundschuld bleibt unverändert, unabhängig davon, wie viel von der Forderung zurückgezahlt wurde.
  • Da die Grundschuld nicht mit einer Forderung verknüpft ist, besteht sie nach Abzahlung der Forderung als Eigentümergrundschuld fort. Der Eigentümer kann die Grundschuld löschen lassen oder für neue Forderungen wiederverwenden.

 

In der Bankenpraxis werden üblicherweise Finanzierungsgrundschulden bestellt, da diese flexibler sind für Umschuldungen und wiederverwendet werden können. Unter Privatleuten bietet sich zur Absicherung von Forderungen oder Privatdarlehen hingegen eher die Hypothek an.

Wenn Sie für Ihre Immobilienfinanzierung eine Grundschuld zugunsten Ihrer Bank bestellen müssen, stellen Ihnen die Banken die Grundschuldunterlagen zusammen. Die Grundschuld wird dann in einem Notartermin bestellt und vom Notar zur Eintragung im Grundbuch beantragt.

Weitere Informationen zum Immobilienkauf finden Sie hier.