GmbH-Gründung: Ablauf und Checkliste
Ablauf und Checkliste zur GmbH-Gründung
Die Gründung eines Unternehmens in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist bei Gründern sehr beliebt, da die Gesellschafter bei der GmbH grundsätzlich nicht persönlich haften. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
Die nachfolgende Darstellung gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die relevanten Punkte und den Ablauf der Gründung.
Wesentliche Angaben für die Gründung
- Name der Gesellschaft / Firmierung
- Gesellschaftszweck / Gegenstand der Gesellschaft
- Sitz der Gesellschaft
- Gesellschafter
- Beteiligungsverhältnisse (Höhe, Aufbringung und Verteilung des Stammkapitals)
- Geschäftsführung
IHK-Abfrage: Firmierung und Gegenstand
Vor der Gründung sollte über die zuständige IHK formlos geklärt werden, ob etwaige Bedenken gegen die Firmierung bestehen oder ob für den Gegenstand des Unternehmens eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich sein wird.
Steuerberater
Die Einbeziehung eines Steuerberaters in die GmbH-Gründung ist aufgrund der steuerlichen Relevanz und Verpflichtungen zu empfehlen.
Notarielle Beurkundung
Die Entwürfe des Gründungsprotokolls, des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste und der zugehörigen Handelsregisteranmeldung werden durch einen Notar anhand der Angaben der Beteiligten vorbereitet und im anschließenden Notartermin beurkundet.
Einzahlung des Stammkapitals
Unmittelbar mit der Beurkundung entsteht eine bereits handlungsfähige sogenannte Gründungsgesellschaft „GmbH i.Gr.“.
Für diese GmbH i.Gr. wird ein Konto eröffnet auf welches das Stammkapital durch den jeweiligen Gesellschafter einzuzahlen ist. Das Stammkapital darf erst nach der Gründung eingezahlt werden, und zwar von jedem Gesellschafter jeweils für seinen eigenen Anteil selbst.
Die Bank benötigt für die Kontoeröffnung den protokollierten Gesellschaftsvertrag.
Anschließend ist dem Notar ein Beleg über die Einzahlung des Stammkapitals zu übersenden. Den Einzahlungsnachweis sollten die Gesellschafter sorgfältig für ggfs. spätere Haftungsforderungen aufbewahren.
Bei Sacheinlagen ist ein anderes Verfahren vorgesehen, wofür ein Sachgründungsbericht über die Werte der Einlagen erstellt werden muss.
Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister
Nachdem der Nachweis für die Einzahlung der Stammeinlagen geführt wurde, beantragt der Notar die Handelsregistereintragung und reicht die protokollierten Urkunden bei Gericht ein. Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft. Vor der Registereintragung sollte die Gesellschaft aus haftungsrechtlichen Gründen möglichst noch keine Tätigkeiten aufnehmen.
Vom Amtsgericht erhalten Sie eine gesonderte Rechnung für die Registereintragung. Daher ist es wichtig, dass Ihr Firmenname unmittelbar am Briefkasten angebracht wird, damit die Rechnung zugestellt werden kann und sich die Eintragung nicht durch die Nichtbegleichung der Kosten verzögert.
Vorsicht: Bitte beachten Sie, dass aktuell Fake-Rechnungen für die Registereintragung versendet werden, die teilweise nur schwer zu erkennen sind (z.B. anhand eines falschen Landeswappen oder einer ausländischen IBAN). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Registerrechnung echt ist, sprechen Sie uns oder das Amtsgericht bitte vorsorglich an.
Weitere Schritte:
- Gewerbeanmeldung
- Anmeldung beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer
- Anmeldung zum Transparenzregister
- Erstellung der Eröffnungsbilanz
- Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr)
- Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit und Anmeldung bei der Krankenkasse, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden
- Abschluss von relevanten Versicherungen