Neuigkeiten
SARS-Cov2-Arbeitsschutzstandards |
Veröffentlicht von Stritter & Partner GbR am 26.04.2020 |
Quelle: bmas.de
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zum 16.04.2020 einheitliche Arbeitsschutzstandards in Bezug auf das Coronavirus herausgegeben, aus denen sich Empfehlungen zu besonderen Hygienemaßnahmen ergeben und woran sich Arbeitgeber orientieren sollen. Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb.
Die Empfehlungen betreffen unter anderem:
- Arbeitsplatzgestaltung und Home-Office
- Schutz- und Mindestabstand (1,5 Meter)
- Händewaschen, Desinfektionsmittel
- Mund- und Nasenschutz
- Lüftung
- Nutzung Gemeinschaftsräume
- Dienstreisen und Meetings
- Betriebsfremde Personen, Publikumsverkehr
- Handlungsanweisung bei Verdachtsfällen
Die vollständigen SARS-Cov2-Arbeitsschutzstandards finden Sie hier:
Weitere Informationen des BMAS zum Arbeitsschutz:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html
Zuletzt geändert am: 26.04.2020
Zurück