Notar
Notar mit Amtssitz Wiesbaden

Sebastian Stritter
Rechtsanwalt und Notar (Amtssitz Wiesbaden)
Fachanwalt für Erbrecht
Herr Sebastian Stritter wurde im Jahr 2020 vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Notar bestellt, mit Amtssitz in Wiesbaden. Als Notar steht er Ihnen dort für sämtliche notariellen Tätigkeiten, Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung. Er ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main.
Notarielle Tätigkeiten
Die notariellen Tätigkeiten erstrecken sich u.a. auf folgende Bereiche:
- Grundstücks- und Immobilienrecht: z.B. Immobilienkaufvertrag
- Erbrecht: z.B. Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht, Erbauseinandersetzung, Erbscheinsantrag
- Schenkungsrecht: z.B. Übergabe- und Schenkungsvertrag
- Vorsorgeverfügung, General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
- Familienrecht: z.B. Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung
- Handels- und Gesellschaftsrecht: z.B. GmbH-Gründung, Handelsregistersachen
Das Gesetz sieht für viele Rechtsgeschäfte die notarielle Form als Wirksamkeitsvoraussetzung vor. Der Notar erstellt die für das Anliegen der Beteiligten erforderlichen Urkundenentwürfe und belehrt die Beteiligten nach § 17 Abs. 1 BeurkG (Beurkundungsgesetz) neutral und unparteiisch über die rechtliche Tragweite der darin enthaltenen Erklärungen.
Eine steuerliche Beratung übernimmt der Notar hingegen nicht, sodass diese von den Beteiligten ggfs. über einen Steuerberater eingeholt werden sollte.
Notarkosten
Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz). Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO (Bundesnotarordnung) verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Davon abweichende Gebührenvereinbarungen sind nach § 125 GNotKG unzulässig und unwirksam. Bitte beachten Sie, dass bereits die Erstellung von notariellen Entwürfen Notargebühren entstehen lässt.
Geschäftsstelle
Notar Sebastian Stritter
Wettinerstraße 3
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611-9006212
Fax: 0611-9006202
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