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BGB / HGB |
UN-Kaufrecht |
Vertragliche
Gestaltungsmöglichkeiten
beim UN-Kaufrecht
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Maßstab für
Mängel
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- Beschaffenheit nach ausdrücklicher Vereinbarung; § 434 I 1 BGB
- Verwendung nach Vertragszweck; § 434 I 2 Nr. 1 BGB
- Gewöhnliche, übliche Verwendung; § 434 I 2 Nr. 2 BGB
- Werbung; § 434 I 3 BGB
- Geschuldete Montage und Montageanleitungen; § 434 II BGB
- Rechte an der Sache
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- Vertragliche Vereinbarung; Art. 35 I CISG
- Gewöhnlicher Gebrauch; Art. 35 II a CISG
- Bestimmter Zweck nach Vertrag; Art. 35 II b CISG
- Eigenschaften einer Probe; Art. 35 II c CISG
- Werbung
- Ausreichende Verpackung; Art. 35 II d CISG
- Montageanleitung
- Rechte an der Sache
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- Konkretisierung von Ware, Dokumenten, Verpackung, Lieferort, Zahlungspflicht, Zahlungsort
- Regelung zur Behandlung von Mengenabweichungen
- Verpflichtung zur Abnahme bei verspäteten Lieferungen und zu großen Mengen
- Haftungsausschluss für gewerbliche Schutzrechte und höhere Gewalt
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Nacherfüllung |
- Wahlrecht des Käufers zwischen Nachbesserung und Nachlieferung; § 439 I BGB
- Einschränkung bei Unverhältnismäßigkeit seitens des Verkäufers; § 439 III BGB
- Kostentragung durch Verkäufer; § 439 II BGB
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- Nachlieferung nur wenn vertragswidrige Beschaffenheit einen wesentlichen Vertragsbruch (s.u. bei Rücktritt) darstellt; Art. 46 II CISG
- Nachbesserung nur wenn zumutbar; Art. 46 III CISG
- Kostentragung durch Verkäufer
- Bei Rechtsmängeln: Anspruch auf Beseitigung des Mangels; Art. 46 I CISG
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- Festlegung der Anzahl der Nachbesserungsversuche
- Ausschluss oder ausdrückliches Recht auf Nacherfüllung
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Schadensersatz |
- Art der Pflichtverletzung unerheblich
- Vertretenmüssen
- Minderwert
- Entgangener Gewinn; § 252 BGB
- Mangelfolgeschäden
- Schadensminderungspflicht; § 254 BGB
- Auch neben Rücktritt möglich
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- Art der Pflichtverletzung unerheblich; auch Nebenpflichten
- Verschuldensunabhängig; aber Befreiungsgründe
- Grenze Vorhersehbarkeit; Art.74 CISG
- Minderwert (Verlust); Art. 74 CISG
- Entgangener Gewinn; Art. 74 CISG
- Mangelfolgeschäden; Art. 74 CISG
- Schadensminderungspflicht; Art. 77 CISG
- Auch neben Vertragsaufhebung möglich
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- Festlegung einer Höchstgrenze für Schadensersatz
- Regelung für Verzugsschaden und Zinsen
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Minderung |
- In Relation zum Kaufpreis; § 441 BGB
- Verhältnis Kaufpreis zu Minderpreis = Verhältnis mangelfreie (Wert bei Vertragsschluss) und mangelhafte Ware
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- In Relation zum Kaufpreis; Art. 50 CISG
- Verhältnis Kaufpreis zu Minderpreis = Verhältnis mangelfreie (Wert bei Lieferungszeitpunkt) und mangelhafte Ware
- Bei Rechtsmängeln nur Schadensersatz
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Rücktritt |
- Nach erfolgloser Fristsetzung, wenn Nacherfüllung erfolglos
- Nicht bei Unerheblichkeit
- Bei Teilleistungen kommt es auf das Interesse des Käufers an
- Schadensersatz daneben möglich
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- Fristsetzung in der Regel erforderlich
- Nur bei wesentlichem Vertragsbruch, auch bei Teilleistungen; Art. 49 I a CISG
- Bei Nichtlieferung nach Nachfrist; Art. 49 I b CISG
- "Zurückspringen" der Gefahr durch Aufhebung
- Keine Aufhebung, wenn Ware bei Käufer verschuldet untergegangen ist; Art. 82 CISG
- Schadensersatz daneben möglich
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- Konkretisierung des Interessenwegfalls
- Einschränkung oder ausdrückliches Rücktrittsrechts, insbesondere bei Teilleistungen
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Zinsen |
- Fälligkeitszinsen 5%; §§ 353, 352 HGB
- Verzugszinsen 8% über Basis; §§ 286, 288 BGB
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- Zinsen auf sämtliche fälligen Forderungen
- Höhe nach Vertragsstatut; Art. 78 CISG
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- Ausdrückliche Regelung der Zinsen im Vertrag
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Mängelrüge |
- Unverzügliche Untersuchungspflicht; § 377 HGB
- Unverzügliche Mängelanzeige über Art und Umfang des Mangels
- Sonst gilt Ware als genehmigt; Verlust der Gewährleistungsansprüche
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- Art. 38, 43 CISG; Untersuchungspflicht der Ware, und Pflicht zu detaillierter Mängelrüge in jeweils angemessener Frist (gemessen an Art der Ware)
- Sonst Verlust von Mängelansprüchen (Vertragsaufhebung; u.U. auch Minderung und Schadensersatz)
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- Konkretisierung der Fristen und der Modalitäten der Untersuchung
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Garantie |
- Garantieübernahme nach § 443 BGB
- Gewährleistung durch Verkäufer auch für Garantie
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- Garantie als besondere Zusicherung der Beschaffenheit
- Verkäufer tritt im Rahmen der Garantieübernahme für die Zusicherungen ein
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- s.o. bei Mängel
- konkrete Bestimmungen zur Garantie und deren Frist
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Verjährung der
Mängelansprüche
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- 2 Jahre; § 438 I Nr. 3 BGB
- 5 Jahre bei Baustoffen; § 438 I Nr. 2b BGB
- Beginn ab Übergabe der Sache
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- nach dem Vertragsstatut
- Beginn nach Ablauf der angemessenen Rügefrist
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- Ausdrückliche Verjährungsregelung in Vertrag
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Gefahrübergang |
- Nach Parteivereinbarung
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung nach Natur des Vertrages
- Bei Versendungskauf in der Regel Schickschuld
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- Nach Parteivereinbarung
- Ohne ausdrückliche Regelung bei Beförderung von Waren ist Schickschuld anzunehmen. Dann Gefahrübergang bei Übergabe an Transportperson; Art. 67 CISG
- Ist Ware schon unterwegs, Gefahrübergang bei Vertragsschluss; Art. 68 CISG
- Im Übrigen bei Übergabe an der Käufer
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- Ausdrückliche Vereinbarung der Liefermodalitäten und des Gefahrübergangs
- Verwendung von Incoterms
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Sonstiges |
- Treu & Glauben; § 242 BGB
- Handelsbräuche und Gepflogenheiten
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- Guter Glaube im internationalen Handel
- Gebräuche und Gepflogenheiten
- Bewahrungspflichten bei beiden Parteien, Ware darf nicht ihrem Schicksal überlassen werden; Art. 85, 86, 87 CISG
- Selbsthilfeverkauf der verwahrungspflichtigen Partei, nur bei physischer Verschlechterung der Sache; Art. 88 CISG
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- Hinweise zu Lagerung und Bewahrungspflichten bzgl. der Ware
- Beschränkung des Selbsthilfeverkaufs
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