Internationales Forderungsmanagement
Durch das kontinuierliche Zusammenwachsen Europas und anderen Teilen der Welt sowie die fortschreitende Entwicklung schnellerer und einfacherer Kommunikationswege sind die Verkaufs- und Dienstleistungsmöglichkeiten für Verbraucher und Unternehmer über die nationalen Grenzen hinaus gestiegen. Neben den Vorteilen dieses enorm erweiterten Geschäftsnetzes besteht jedoch auch neues Konfliktpotential für die hierbei eingegangenen Verpflichtungen.
Beispielsweise stellt sich oftmals die Frage, wie eine Kaufpreisforderung nach Abschluss eines Kaufvertrages mit grenzüberschreitendem Bezug möglichst unkompliziert von einem zahlungsunwilligen Käufer eingezogen werden kann.
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und auch mit anderen Staaten wurden deshalb etliche Verordnungen erlassen und Staatsverträge geschlossen, um eine internationale Rechtsvereinheitlichung und Vereinfachung der gerichtlichen Verfahren zu bezwecken:
- Hierzu zählt für die EU-Mitgliedstaaten insbesondere die EuGVVO (VO-EG Nr. 44/2001). bzw. die zum 15.01.2015 neugefasste EuGVVO (VO-EU Nr. 1215/2012) als einheitliches europäisches Regelwerk für die Bestimmung der zuständigen Gerichte im Klageverfahren, sowie die vereinfachte Anerkennung und Vollstreckung der innerhalb der EU errungenen Gerichtsentscheidungen für zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten auf europäischer Ebene.
- Ebenfalls von erheblicher Bedeutung zur Vereinfachung einer europaweiten Forderungseinziehung ist das seit dem 12.12.2008 voll verbindliche und neu eingeführte Europäische Mahnverfahren (VO-EG Nr. 1896/2006). Diese Verfahrensart ist in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar (Ausnahme Dänemark) und ähnelt dem standardisierten deutschen Mahnverfahren. So können Forderungen ohne größere Sprachbarrieren einfach durch die Verwendung von Formblättern der jeweiligen Amtssprache per Zahlungsbefehl eingetrieben werden.
- Letztlich wurde durch die Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels mit VO-EG Nr. 805/2004 das Vollstreckungsverfahren innerhalb der EU erleichtert, sodass sich bei unbestrittenen Forderungen eine besondere gerichtliche Vollstreckbarkeitserklärung nunmehr erübrigt. Dies sind in Deutschland insbesondere Versäumnisurteile und Mahnbescheide.
Darüber hinaus bestehen noch zahlreiche weitere Verordnungen und Staatsverträge, die das gerichtliche Verfahren und auch das anwendbare "Sachrecht" bestimmen, wie z.B. das UN-Kaufrecht für den internationalen Warenkauf. Die Kenntnis der für Ihre Auslandsangelegenheit geltenden Bestimmungen und die richtige Wahl zwischen mehreren existierenden Verfahrensalternativen sind für den Ausgang Ihrer Verhandlungen von ausschlaggebender Bedeutung. Die Gelegenheit, eine Auslands-Forderung von zu Hause aus Deutschland gerichtlich geltend zu machen, kann Ihnen Kosten ersparen und gewährleistet die von Ihrer Kanzlei gewöhnte Transparenz.
Ausführliche und weitergehende Informationen zu den oben genannten Vorschriften finden Sie in unserem Download-Bereich unter der Rubrik "Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht".
Unsere Leistungen zum Internationalen Forderungsmanagement
- Ermittlung des anwendbaren Rechts und der Verfahrensalternativen
- Erstellung eines Forderungskontos mit Prüfung der Fälligkeitsvoraussetzungen und Zinsberechnung
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit "In-Verzug-Setzen"; ggfs. mit Nachfrist
- Einleitung eines grenzüberschreitenden (deutschen) Mahnverfahrens durch Beantragung eines Mahnbescheids
- Einleitung eines Europäischen Mahnverfahrens durch Beantragung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach EuMahnVO (VO-EG Nr. 1896/2006)
- Beantragung eines Europäischen Vollstreckungstitels bei deutschen Gerichten nach EuVTVO (VO-EG Nr. 805/2004)
- Einleitung von streitigen Klageverfahren im Inland
- Zwangsvollstreckung im In- und Ausland, ggfs. über Korrespondenzanwälte
Sie entscheiden ganz individuell für welches Verfahren Sie uns beauftragen möchten und wir stellen uns auf Ihre Bedürfnisse ein.
Ansprechpartner
Der für die obig genannten Themenkomplexe für Sie zuständige Ansprechpartner ist:
Rechtsanwalt Sebastian Stritter
06132/89978-0 und s[.]stritter[@]kanzlei-stritter[.]de
Vergütung
Für die Abwicklung unserer vorgenannten Tätigkeiten entstehen grundsätzlich die gesetzlichen Rechtsanwaltskosten, welche sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gegenstandswert richten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine individuelle, auf Sie angepasste Vergütungsvereinbarung zu treffen.
Hinzu kommen Gerichtskosten, Kosten der Ermittlung von Anschriften und Zustellungskosten die von Ihnen auf Anforderung an den jeweiligen Empfänger zu leisten sind. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Wert Ihrer Forderung und des jeweils anwendbaren, nationalen Gerichtskostengesetz.
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