Baurecht und Architektenrecht
Bauen - Streitigkeiten ohne Ende?
Sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Bauvorhaben gibt es für alle am Bau Beteiligten zahlreiche Möglichkeiten für Streit:
Der Auftraggeber kämpft mit nachteiligen unverständlichen Vertragsklauseln, mangelhafter Planung und Durchführung sowie mit Problemen in der Gewährleistungsphase.
- Für die ausführenden Unternehmen führen ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers oft zu erheblichen Schwierigkeiten.
- Auch lässt die Zahlungsmoral häufig zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.
In all diesen Fällen bedarf es der Vermittlung zwischen den Parteien um -soweit möglich- gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig werden bedarf es fachkundiger Hilfe damit ein ohnehin vorhandener Schaden sich nicht ausweitet.
Frühzeitige, schnelle und kompetente Hilfe löst Probleme und vermeidet unnötige Folgekosten
Um mögliche Kosten und andere Nachteile schon im Vorfeld zu vermeiden, bedarf es einer kompetenten rechtlichen Beratung. Hier lassen sich Probleme oftmals schon vermeiden, bevor sie konkret eintreten.
In der Planungsphase können Fehler bei der Vertragsgestaltung und nachteilige Vereinbarungen vermieden werden.
In der Bauphase kann durch rechtzeitige Einschaltung eines Anwaltes und ggf. eines vermittelten Gutachters der Bauablauf kontrolliert werden. Vorzeitige Zahlungen für den Bauherren oder ungesicherte Zahlungsrückstände für den Bauunternehmer oder Handwerker werden verhindert.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens kann durch fristgerechte Mangelanzeige oder objektive Mangelbewertung eine langwierige Auseinandersetzung vermieden werden.
Eine Auslagerung des Mahn- und Inkassowesen in konsequente und professionelle anwaltliche Hand Bei Zahlungsrückständen bewirkt eine Entlastung Ihres Unternehmens. Sie können sich auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren.
Rund 30 Jahre Erfahrung im Bau- und Architektenrecht
Mit rund 30 Jahren Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Generalunternehmern, Bauträgern, Architekten und Ingenieuren, Bauunternehmern, Handwerkern und privaten Bauherren unterstützen wir Sie als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sowohl bei kleineren privaten Bauvorhaben als auch bei Großprojekten durch:
- Prüfung vorliegender Verträge und Erläuterung der problematischen Punkte sowie Erarbeitung von Änderungsvorschlägen
- Rechtliche Begleitung bei der Durchführung von Bauprojekten
- Vertretung und Vermittlung bei Konfliktsituationen
- Sicherung und Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
- Sicherung und Durchsetzung von Vergütungsforderungen
- Anspruchsicherung im Falle der Insolvenz eines am Bau Beteiligten
- Vertretung in selbständigen Beweis- und Schiedsgerichtsverfahren
- Gerichtliche Vertretung aller Baubeteiligten
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