Willkommen im "Behördendschungel"

Unsere Väter wussten schon:

 

"Von der Wiege bis zur Bahre,

Formulare, Formulare!"

 

Überall tritt Ihnen der Staat mit vielen Behörden entgegen, und Sie sind verunsichert.

 

Schon das Amtsdeutsch ist unverständlich. Auch die Sachbearbeiter kämpfen mit der schwierigen Rechtsmaterie. Und Sie müssen viel Geduld mitbringen. Verwaltungsverfahren dauern!

 

Selbst nach der verspäteten Einführung des Informationsgesetzes in Rheinland-Pfalz tun sich viele Bürger schwer. In der anwaltlichen Praxis des Verwaltungsrechtlers stehen daher Aufklärung und Beratung im Vordergrund:

 

 

 

Verwaltungsrecht

 

Die Verwaltung gliedert sich in die Eingriffsverwaltung und die Leistungsverwaltung.

 

Klassisch für die Eingriffsverwaltung:

 

Klassisch für die Leistungsverwaltung:

 

Das Verwaltungsverfahrensrecht ist einheitlich. Zentrale Rechte für den Bürger sind der Widerspruch/Einspruch und die Klage vor dem Verwaltungsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht!

 

ACHTUNG:        FRISTEN

 

 

 

Bauen und Umwelt

 

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Besonders streitanfällig ist das Baunachbarrecht.

Spezialgebiete: Umwelt- und Naturschutzrecht und Kommunales Abgabenrecht

 

Bauordnungsrecht

z.B.

Bauplanungsrecht

z.B.

Baunachbarrecht

z.B.

Umwelt- und Naturschutzrecht

z.B.

Kommunales Abgabenrecht

z.B.

 

 

Beamte, Schüler und Soldaten

 

Beim öffentlichen Dienstrecht sprach man früher vom "besonderen Gewaltverhältnis". Dieser antiquierte Ausdruck soll die besonderen Treuepflichten von "Bürgern in Uniform" wiedergeben:

 

z.B.

 

 

Soziales

 

Der Staat bemüht sich seit 1980 ein einheitliches Sozialgesetzbuch, bestehend aus 15 einzelnen Gesetzbüchern, zu schaffen. Es handelt sich um den Rechtsbereich, der jedes Jahr die meisten Neuerungen mit einer Flut von Änderungsgesetzen erfährt:

 

SGB I      - alle Sozialbehörden – Übersicht über die Sozialleistungen und sozialen Rechte

SGB II     - ARGE Agentur für Arbeit/Kreis oder Stadt – ALG II („Hartz IV“)

SGB III    - Agentur für Arbeit – Arbeitsvermittlung und ALG I

SGB IV    - Sozialversicherung – gemeinsame Vorschriften, insbesondere Beitragseinzug

SGB V     - Gesetzliche Krankenkassen – Leistungen und Beiträge

SGB VI    - Gesetzliche Rentenversicherung DRV (früher BfA, LVA) – Renten, Rehabilitation

SGB VII   - Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) – Leistungen und Umlagen

SGB VIII  - Kinder- und Jugendhilfe (Kreis/Stadtjugendamt/Gemeinde) – Kindergartenbeitrag

SGB IX    - Versorgungsamt, Integrationsamt (Landesamt) – Schwerbehinderte (GdB, Kündigungen)

SGB X     - alle Sozialbehörden – Verfahrensrecht

SGB XI    - Pflegekassen – Pflegestufe und Pflegeleistungen

SGB XII   - Sozialamt (Gemeinde/Kreis/Stadt)  - Sozialhilfe (soweit nicht SGB II)

 

Dazu (noch) nicht im SGB:

 

Mehr Informationen

erhalten Sie bei Ralf Imhoff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht.

Oder nutzen Sie doch einfach unser Kontaktformular bzw. direkt unser Formular für Fallanfragen.

 

 

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