Willkommen im "Behördendschungel"
Unsere Väter wussten schon:
"Von der Wiege bis zur Bahre,
Formulare, Formulare!"
- Wollen Sie bauen?
- Haben Sie Probleme beim Kindergeld?
- Soll Ihre kranke Mutter ins Pflegeheim?
Überall tritt Ihnen der Staat mit vielen Behörden entgegen, und Sie sind verunsichert.
Schon das Amtsdeutsch ist unverständlich. Auch die Sachbearbeiter kämpfen mit der schwierigen Rechtsmaterie. Und Sie müssen viel Geduld mitbringen. Verwaltungsverfahren dauern!
Selbst nach der verspäteten Einführung des Informationsgesetzes in Rheinland-Pfalz tun sich viele Bürger schwer. In der anwaltlichen Praxis des Verwaltungsrechtlers stehen daher Aufklärung und Beratung im Vordergrund:
Verwaltungsrecht
Die Verwaltung gliedert sich in die Eingriffsverwaltung und die Leistungsverwaltung.
Klassisch für die Eingriffsverwaltung:
- Gemeinde/Stadt/Kreis (Ordnungsverfügung/Bußgeldbescheid)
- Finanzamt (Steuerbescheid)
- Gesetzliche Versicherungen (Rente/Krankenkasse/Berufsgenossenschaft Beitrags-/Umlagebescheid)
- Wehrbereichsverwaltung (Wehrpflicht)
- Dienstherr (Konkurrentenklage)
Klassisch für die Leistungsverwaltung:
- Kreis/Stadt (Baugenehmigung, Wohngeld, Sozialhilfe)
- DRV, vormals BfA/LVA (Rente)
- Agentur für Arbeit, vormals Arbeitsamt (Arbeitslosengeld – ALG I)
- ARGE (CA/Job-Center/"Hartz IV" mit ALG II)
- Pflegekasse (Pflegestufe)
Das Verwaltungsverfahrensrecht ist einheitlich. Zentrale Rechte für den Bürger sind der Widerspruch/Einspruch und die Klage vor dem Verwaltungsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht!
ACHTUNG: FRISTEN
Bauen und Umwelt
Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Besonders streitanfällig ist das Baunachbarrecht.
Spezialgebiete: Umwelt- und Naturschutzrecht und Kommunales Abgabenrecht
Bauordnungsrecht
z.B.
- Bauordnungsverfügung
- Baugenehmigung
Bauplanungsrecht
z.B.
- Flächennutzungsplan/Bebauungsplan
- Außenbereich
Baunachbarrecht
z.B.
- Nachbargesetz Rheinland-Pfalz
- Überbau
- Zäune, Mauern und Hecken
Umwelt- und Naturschutzrecht
z.B.
- Freistellung
- Beseitigungsverfügung
Kommunales Abgabenrecht
z.B.
- Gebühren und Umlagen für Straßenbau, Abwasser und Wasser (einmalig und dauernd)
Beamte, Schüler und Soldaten
Beim öffentlichen Dienstrecht sprach man früher vom "besonderen Gewaltverhältnis". Dieser antiquierte Ausdruck soll die besonderen Treuepflichten von "Bürgern in Uniform" wiedergeben:
z.B.
- Beamtenrecht (Statusklage, Recht der Beihilfe)
- Wehrpflicht, Ersatzdienst
- Schulrecht
Soziales
Der Staat bemüht sich seit 1980 ein einheitliches Sozialgesetzbuch, bestehend aus 15 einzelnen Gesetzbüchern, zu schaffen. Es handelt sich um den Rechtsbereich, der jedes Jahr die meisten Neuerungen mit einer Flut von Änderungsgesetzen erfährt:
SGB I - alle Sozialbehörden – Übersicht über die Sozialleistungen und sozialen Rechte
SGB II - ARGE Agentur für Arbeit/Kreis oder Stadt – ALG II („Hartz IV“)
SGB III - Agentur für Arbeit – Arbeitsvermittlung und ALG I
SGB IV - Sozialversicherung – gemeinsame Vorschriften, insbesondere Beitragseinzug
SGB V - Gesetzliche Krankenkassen – Leistungen und Beiträge
SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung DRV (früher BfA, LVA) – Renten, Rehabilitation
SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) – Leistungen und Umlagen
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe (Kreis/Stadtjugendamt/Gemeinde) – Kindergartenbeitrag
SGB IX - Versorgungsamt, Integrationsamt (Landesamt) – Schwerbehinderte (GdB, Kündigungen)
SGB X - alle Sozialbehörden – Verfahrensrecht
SGB XI - Pflegekassen – Pflegestufe und Pflegeleistungen
SGB XII - Sozialamt (Gemeinde/Kreis/Stadt) - Sozialhilfe (soweit nicht SGB II)
Dazu (noch) nicht im SGB:
- Wohngeld
- Kindergeld (Bundeskindergeldgesetz, Einkommensteuergesetz)
- Elterngeld
- ...die Reihe lässt sich fortsetzen!
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