Forderungsmanagement Europa
Einleitung
Durch das kontinuierliche Zusammenwachsen Europas und anderen Teilen der Welt sowie die fortschreitende Entwicklung schnellerer und einfacherer Kommunikationswege sind die Verkaufs- und Dienstleistungsmöglichkeiten für Verbraucher und Unternehmer über die nationalen Grenzen hinaus gestiegen. Neben den Vorteilen dieses enorm erweiterten Geschäftsnetzes besteht jedoch auch neues Konfliktpotential für die hierbei eingegangenen Verpflichtungen.
Beispielsweise stellt sich oftmals die Frage, wie eine Kaufpreisforderung nach Abschluss eines Kaufvertrages mit grenzüberschreitendem Bezug möglichst unkompliziert von einem zahlungsunwilligen Käufer eingezogen werden kann.
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und auch mit anderen Staaten wurden deshalb etliche Verordnungen erlassen und Staatsverträge geschlossen, um eine internationale Rechtsvereinheitlichung und Vereinfachung der gerichtlichen Verfahren zu bezwecken:
- Hierzu zählt für die Mitgliedstaaten der EG insbesondere die EuGVO (VO-EG Nr. 44/2001) als einheitliches europäisches Regelwerk für die Bestimmung der zuständigen Gerichte im Klageverfahren, sowie die vereinfachte Anerkennung und Vollstreckung der innerhalb der EG errungenen Gerichtsentscheidungen für zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten auf europäischer Ebene.
- Ebenfalls von erheblicher Bedeutung zur Vereinfachung einer europaweiten Forderungseinziehung ist das seit dem 12.12.2008 voll verbindliche und neu eingeführte Europäische Mahnverfahren (VO-EG Nr. 1896/2006). Diese Verfahrensart ist in allen EG-Mitgliedstaaten anwendbar und ähnelt dem standardisierten deutschen Mahnverfahren. So können Forderungen ohne größere Sprachbarrieren einfach durch die Verwendung von Formblättern der jeweiligen Amtssprache per Zahlungsbefehl eingetrieben werden.
- Ähnlich ausgerichtet ist das neue seit dem 01.01.2009 gültige europäische Verfahren zur Eintreibung geringfügiger Forderungen bis zu einer Höhe von 2.000 EUR (VO-EG Nr. 861/2007). Mit in allen EG-Sprachen verfügbaren Formblättern kann so ein beschleunigtes Verfahren in der jeweiligen Amtssprache geführt werden, um entsprechende Forderungen europaweit geltend zu machen.
- Letztlich wurde durch die Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels mit VO-EG Nr. 805/2004 das Vollstreckungsverfahren innerhalb der EG erleichtert, sodass sich bei unbestrittenen Forderungen eine besondere gerichtliche Vollstreckbarkeitserklärung nunmehr erübrigt. Dies sind in Deutschland insbesondere Versäumnisurteile und Mahnbescheide.
Darüber hinaus bestehen noch zahlreiche weitere Verordnungen und Staatsverträge, die das gerichtliche Verfahren und auch das anwendbare "Sachrecht" bestimmen, wie z.B. das UN-Kaufrecht für den internationalen Warenkauf. Die Kenntnis der für Ihre Auslandsangelegenheit geltenden Bestimmungen und die richtige Wahl zwischen mehreren existierenden Verfahrensalternativen sind für den Ausgang Ihrer Verhandlungen von ausschlaggebender Bedeutung. Die Gelegenheit, eine Auslands-Forderung von zu Hause aus Deutschland gerichtlich geltend zu machen, kann Ihnen Kosten ersparen und gewährleistet die von Ihrer Kanzlei gewöhnte Transparenz.
Ausführliche und weitergehende Informationen zu den oben genannten Vorschriften finden Sie in unserem Download-Bereich unter der Rubrik "Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht".
Unsere Leistungen zum europaweiten Forderungsmanagement
- Ermittlung des anwendbaren Rechts und der Verfahrensalternativen
- Erstellung eines Forderungskontos mit Prüfung der Fälligkeitsvoraussetzungen und Zinsberechnung
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit "In-Verzug-Setzen"; ggfs. mit Nachfrist
- Europaweites standardisiertes Mahnverfahren per Zahlungsbefehl nach EuMahnVO (VO-EG Nr. 1896/2006)
- Europaweites standardisiertes Gerichtsverfahren bei Forderungen bis zu 2.000 EUR nach EuGFVO (VO-EG Nr. 861/2007)
- Beantragung eines Europäischen Vollstreckungstitels bei deutschen Gerichten nach EuVTVO (VO-EG Nr. 805/2004)
- Einleitung von Gerichtsverfahren im Ausland, ggfs. über Kooperationspartner oder Korrespondenzanwälte
- Zwangsvollstreckung im Ausland, ggfs. über Kooperationspartner oder Korrespondenzanwälte
- Korrespondenzsprachen unserer Kanzlei: Englisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Französisch; andere Sprachen unter fundierter Hinzuziehung von Dolmetschern oder Übersetzern
Sie entscheiden ganz individuell für welches Verfahren Sie uns beauftragen möchten und wir stellen uns auf Ihre Bedürfnisse ein.
Ansprechpartner
Der für die obig genannten Themenkomplexe für Sie zuständige Ansprechpartner ist:
Herr Sebastian Stritter
06132/89978-0 und s[.]stritter[@]kanzlei-stritter[.]de
Für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung steht Ihnen selbstverständlich unsere gesamte Kanzlei einschließlich der jeweiligen Rechtsanwälte zur Verfügung sowie unsere Kooperationspartner und Korrespondenzanwälte in Italien, Spanien, Großbritannien, Finnland, USA und Indien.
Vergütung
Für die Abwicklung der von uns angebotenen Leistungen zur außergerichtlichen und gerichtlichen internationalen Forderungseinziehung treffen wir mit Ihnen eine individuelle, auf Sie und Ihre Angelegenheit angepasste Vergütungsvereinbarung.
Hinzu kommen Gerichtskosten, Kosten der Ermittlung von Anschriften und Zustellungskosten die von Ihnen auf Anforderung an den jeweiligen Empfänger zu leisten sind. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Wert Ihrer Forderung und des jeweils anwendbaren, nationalen Gerichtskostengesetz.
Gebührenersatzansprüche gegenüber den Schuldnern werden durch die Kanzlei Stritter & Partner GbR vereinnahmt oder ggf. im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollstreckt.
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