Forderungsmanagement Europa

Einleitung

 

Durch das kontinuierliche Zusammenwachsen Europas und anderen Teilen der Welt sowie die fortschreitende Entwicklung schnellerer und einfacherer Kommunikationswege sind die Verkaufs- und Dienstleistungsmöglichkeiten für Verbraucher und Unternehmer über die nationalen Grenzen hinaus gestiegen. Neben den Vorteilen dieses enorm erweiterten Geschäftsnetzes besteht jedoch auch neues Konfliktpotential für die hierbei eingegangenen Verpflichtungen.

Beispielsweise stellt sich oftmals die Frage, wie eine Kaufpreisforderung nach Abschluss eines Kaufvertrages mit grenzüberschreitendem Bezug möglichst unkompliziert von einem zahlungsunwilligen Käufer eingezogen werden kann.

 

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und auch mit anderen Staaten wurden deshalb etliche Verordnungen erlassen und Staatsverträge geschlossen, um eine internationale Rechtsvereinheitlichung und Vereinfachung der gerichtlichen Verfahren zu bezwecken:

 

Darüber hinaus bestehen noch zahlreiche weitere Verordnungen und Staatsverträge, die das gerichtliche Verfahren und auch das anwendbare "Sachrecht" bestimmen, wie z.B. das UN-Kaufrecht für den internationalen Warenkauf. Die Kenntnis der für Ihre Auslandsangelegenheit geltenden Bestimmungen und die richtige Wahl zwischen mehreren existierenden Verfahrensalternativen sind für den Ausgang Ihrer Verhandlungen von ausschlaggebender Bedeutung. Die Gelegenheit, eine Auslands-Forderung von zu Hause aus Deutschland gerichtlich geltend zu machen, kann Ihnen Kosten ersparen und gewährleistet die von Ihrer Kanzlei gewöhnte Transparenz.

 

Ausführliche und weitergehende Informationen zu den oben genannten Vorschriften finden Sie in unserem Download-Bereich unter der Rubrik "Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht".

 

 

 

Unsere Leistungen zum europaweiten Forderungsmanagement

 

Sie entscheiden ganz individuell für welches Verfahren Sie uns beauftragen möchten und wir stellen uns auf Ihre Bedürfnisse ein.
 
 

 
Ansprechpartner

 

Die für die obig genannten Themenkomplexe für Sie zuständigen Ansprechpartner sind:

 

Frau Stefani Russek

06132/89978-0 /-19  und  russek[@]kanzlei-stritter[.]de


Herr Sebastian Stritter

06132/89978-0  und  s[.]stritter[@]kanzlei-stritter[.]de

 

Für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung steht Ihnen selbstverständlich unsere gesamte Kanzlei einschließlich der jeweiligen Rechtsanwälte zur Verfügung sowie unsere Kooperationspartner und Korrespondenzanwälte in Italien, Spanien, Großbritannien, Finnland, USA und Indien.

 

 

 

Vergütung

 

Für die Abwicklung der von uns angebotenen Leistungen zur außergerichtlichen und gerichtlichen internationalen Forderungseinziehung treffen wir mit Ihnen eine individuelle, auf Sie und Ihre Angelegenheit angepasste Vergütungsvereinbarung.

 

Hinzu kommen Gerichtskosten, Kosten der Ermittlung von Anschriften und Zustellungskosten die von Ihnen auf Anforderung an den jeweiligen Empfänger zu leisten sind. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Wert Ihrer Forderung und des jeweils anwendbaren, nationalen Gerichtskostengesetz.

 

Gebührenersatzansprüche gegenüber den Schuldnern werden durch die Kanzlei Stritter & Partner GbR vereinnahmt oder ggf. im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollstreckt.

 

 

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