Forderungsmanagement Deutschland

Die Betreuung im Bereich des Forderungsmanagement richtet sich nach Ihren Bedürfnissen, Wünschen und Anforderungen.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welche Möglichkeiten wir Ihnen bieten:

 

Sie entscheiden ganz individuell, an welcher Stelle Sie einsteigen und uns beauftragen möchten und wir stellen uns auf Ihre Bedürfnisse ein.

 

 

 

Ablauf

 

Was müssen Sie veranlassen?

 

Sie übergeben uns:

 

Das veranlassen wir für Sie!

 

 

 

Ansprechpartner


Die für Sie zuständige Ansprechpartnerin in allen Forderungsangelegenheiten ist zentral:

 

Frau Stefani Russek

 

Für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung steht Ihnen selbstverständlich unsere gesamte Kanzlei einschließlich der jeweiligen Fachanwälte zur Verfügung.

 

Frau Russek erreichen Sie unter:

 

06132/89978-0 /-19  und  russek[@]kanzlei-stritter[.]de

 

Wir arbeiten nach dem "Vier-Augen-Prinzip", sodass sämtliche Arbeiten immer anwaltlich überwacht und mit den Spezialisten des betroffenen Gebiets besprochen werden. Insbesondere bei Angelegenheit, die fachübergreifend sind.

 

 

 

Vergütung

 
Für die Abwicklung der außergerichtlichen Tätigkeit sowie des anschließenden automatisierten Mahnverfahrens treffen wir mit Ihnen eine individuelle, auf Sie angepasste pauschale Vergütungsvereinbarung.

 

Hinzu kommen Gerichtskosten, Kosten der Ermittlung von Anschriften und Zustellungskosten die von Ihnen auf Anforderung an den jeweiligen Empfänger zu leisten sind. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Wert Ihrer Forderung. Über die Höhe der voraussichtlichen Kosten und Gebühren informieren wir Sie gerne.

 

Gebührenersatzansprüche gegenüber den Schuldnern werden durch die Kanzlei Stritter & Partner GbR vereinnahmt oder ggf. im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollstreckt.

 

Eine Erstattung der Pauschalvergütung erfolgt nicht.

 

Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens nach Widerspruch oder Einspruch entstehen die gesetzlichen Rechtsanwaltskosten, welche sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gegenstandswert richten.

 

 

zurück zu: Inkasso // [nach Oben]