Forderungsmanagement Deutschland
Die Betreuung im Bereich des Forderungsmanagement richtet sich nach Ihren Bedürfnissen, Wünschen und Anforderungen.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welche Möglichkeiten wir Ihnen bieten:
- Forderungsfeststellung und Erstellung eines Forderungskontos
- Prüfung der Fälligkeitsvoraussetzungen
- Prüfung von Anschriften und Identität des Schuldners (soweit erforderlich)
- Bestimmung der konkreten ggf. gesetzlichen Verzugszinsen
- freundliches Erinnerungsschreiben mit "In-Verzug-Setzung"
- Erinnerungsschreiben mit Nachfrist bzw. soweit erfolgversprechend telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
- Letztes außergerichtliches Mahnschreiben mit kurzer Fristsetzung
- automatisiertes Mahnverfahren
- Antragstellung Mahnbescheid
- Fristenüberwachung
- Antragstellung Vollstreckungsbescheid
- Prüfung Vollstreckungsbescheid zur Vorbereitung auf Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckungsauftrag bei Vorliegen des Vollstreckungstitels
- Durchführung der Zwangsvollstreckung
- Fristenüberwachung
- Korrespondenz mit Gerichtsvollzieher und Gerichten
- Abwicklung des beigetriebenen Geldes
Sie entscheiden ganz individuell, an welcher Stelle Sie einsteigen und uns beauftragen möchten und wir stellen uns auf Ihre Bedürfnisse ein.
Ablauf
Was müssen Sie veranlassen?
Sie übergeben uns:
- die forderungsbegründenden Unterlagen z.B. Kauf- oder Werkvertrag
- Rechnung und Mahnschreiben
- Vollständige Anschrift und Bezeichnung des Schuldners
Das veranlassen wir für Sie!
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit Schuldner und Mahngerichten
- Setzen von Fristen und deren Überwachung
- Mahnbescheidsantrag in der Regel am selben Tag, max. 2 Werktage nach Beauftragung per Onlineübermittlung mit Sicherheitssignierung
- Kontrolle des Verfahrensablaufs
- Kostenkontrolle und -minimierung
- Einleitung des gerichtlichen Verfahrens ohne Verzögerung bei entsprechender Beauftragung
- qualifizierte Mitarbeiter mit umfassenden Kenntnissen im Mahn- und Vollstreckungsverfahren stehen Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung
Ansprechpartner
Die für Sie zuständige Ansprechpartnerin in allen Forderungsangelegenheiten ist zentral:
Frau Stefani Russek
Für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung steht Ihnen selbstverständlich unsere gesamte Kanzlei einschließlich der jeweiligen Fachanwälte zur Verfügung.
Frau Russek erreichen Sie unter:
06132/89978-0 /-19 und russek[@]kanzlei-stritter[.]de
Wir arbeiten nach dem "Vier-Augen-Prinzip", sodass sämtliche Arbeiten immer anwaltlich überwacht und mit den Spezialisten des betroffenen Gebiets besprochen werden. Insbesondere bei Angelegenheit, die fachübergreifend sind.
Vergütung
Für die Abwicklung der außergerichtlichen Tätigkeit sowie des anschließenden automatisierten Mahnverfahrens treffen wir mit Ihnen eine individuelle, auf Sie angepasste pauschale Vergütungsvereinbarung.
Hinzu kommen Gerichtskosten, Kosten der Ermittlung von Anschriften und Zustellungskosten die von Ihnen auf Anforderung an den jeweiligen Empfänger zu leisten sind. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Wert Ihrer Forderung. Über die Höhe der voraussichtlichen Kosten und Gebühren informieren wir Sie gerne.
Gebührenersatzansprüche gegenüber den Schuldnern werden durch die Kanzlei Stritter & Partner GbR vereinnahmt oder ggf. im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollstreckt.
Eine Erstattung der Pauschalvergütung erfolgt nicht.
Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens nach Widerspruch oder Einspruch entstehen die gesetzlichen Rechtsanwaltskosten, welche sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gegenstandswert richten.
zurück zu: Inkasso // [nach Oben]