Güterstand

Eine ganz wesentliche Überlegung beim Start in die Ehe ist die Frage, in welchem Güterstand die Ehepartner nach der Heirat leben wollen.  Dabei haben sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Alternativen:

 

Wird bei der Heirat vertraglich nichts anderes festgelegt, leben die Partner nach der Eheschließung kraft Gesetzes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Seit 1953 ist dies der gesetzliche Güterstand. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen der beiden anderen Güterstände zu wählen - dies bedarf dann allerdings einer notariellen Vereinabrung. Mit der Entscheidung für einen der drei Güterstände wird gewissermaßen der Rahmen dafür abgesteckt, was mit dem Hab und Gut der Partner während der Ehe geschieht: ob alles in einen Topf geworfen wird (Gütergemeinschaft), ob das Prinzip getrennter Kassen gilt (Gütertrennung) oder ob ein "Mittelweg" eingeschlagen wird (Zugewinngemeinschaft).

 

 

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