Unser Leistungsangebot im Erbrecht

Wir bieten ihnen persönliche Beratung und Betreuung

 

vor dem Erbfall durch Erstellung eines/einer

 

nach dem Erbfall durch

 

Auch als Testamentsvollstrecker erhalten sie eine qualifizierte Beratung im Hinblick auf

 

Natürlich vertreten wir sie in allen erbrechtlichen Streitigkeiten auch vor deutschen und, über unsere Kooperationspartner, auch ausländischen Gerichten zur Duchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und Forderungen der Erben, Pflichtteilsberechtigten  oder Vermächtnisnehmern.

 

Gerne werden wir auch das Amt des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters übernehmen um ihrem letzten Willen auch mit Nachdruck Beachtung zu verschaffen.

 

 

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