Unser Leistungsangebot im Erbrecht
Wir bieten ihnen persönliche Beratung und Betreuung
vor dem Erbfall durch Erstellung eines/einer
- Testamentes
- Erbvertrages
- Übergabevertrages eines Unternehmens oder Betriebes unter Einarbeitung einer angemessenen Gegeleistung
- gesellschftsrechtlichen Regelung für den Erbfall
- Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckeranordnung
- Sonstiger Verfügungen wie Vermächtnisse mit und ohne Auflagen
nach dem Erbfall durch
- Sicherung, Feststellung und Nachweis der Nachlasses
- Erstellung von Nachlassverzeichnissen und Befriedigung des Auskunftsersuchens der Pflichtteilsberechtigten
- Feststellung und Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche
- Beratung zur Ausschlagung der Erbschaft z.B. wegen Überschuldung des Nachlasses oder als sinvollere Alternative zur Erbenstellung die Wahl des Pflichtteils
- Beratung und Sicherung der Ihnen ausgebrachten Vermächtnisse
- Berechnung des Pflichtteils und des Pflichtetteilsergänzungsanspruchs
- Forderung der entsprechenden Auskünfte von den Erben
Auch als Testamentsvollstrecker erhalten sie eine qualifizierte Beratung im Hinblick auf
- die Übernahme und Beendigung des Amtes
- die Risiken, sowie die Rechte und Pflichten
- die Berechnung der Testamentsvollstreckervergütung also die Kosten der Testamentsvollstreckung
Natürlich vertreten wir sie in allen erbrechtlichen Streitigkeiten auch vor deutschen und, über unsere Kooperationspartner, auch ausländischen Gerichten zur Duchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und Forderungen der Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern.
Gerne werden wir auch das Amt des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters übernehmen um ihrem letzten Willen auch mit Nachdruck Beachtung zu verschaffen.
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