Worauf allgemein geachtet werden sollte
Persönliche Anforderungen:
- Patientenverfügung: Entscheidungsfähigkeit
- Vorsorgevollmacht: Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit (Vollmacht)
- Betreuungsverfügung: Entscheidungsfähigkeit
Formelle Anforderungen:
Schriftform
Verfügungen und Vollmachten sollten möglichst handgeschrieben sein - diese werden im Zweifel eher akzeptiert. Dennoch ist eine maschinengeschrieben Version möglich: aber dann muss eine eigenhändige Unterschrift das Dokument abschließen. Auf keinen Fall sollte nur ein Formular benutzt werden, auf dem Zutreffendes nur angekreuzt wird.
Unterschrift
Die übliche (eigenhändige) Unterschrift ist ausreichend, zusätzlich sollten aber Ort und Datum angegeben werden.
Bestätigung
Weiterhin ist die Unterschrift einer unbeteiligten dritten Person (z.B. Arzt, Rechtsanwalt) zur Bestätigung, dass die Verfügung aus freiem Willen verfasst und die Bedeutung klar erkannt wurde, notwendig.
Aufbewahrung
Die Verfügung oder Vollmacht sollte leicht auffindbar, z.B. bei persönlichen Unterlagen, sein. Sinnvoll ist auch ein Hinweis an Ärzte oder Angehörige, dass eine Verfügung verfasst wurde. Empfohlen wird, eine Hinweiskarte (erhältlich bei Verbraucherzentrale) im Portemonnaie aufzubewahren. Bei anstehenden Entscheidungen sollte das Original der Verfügung vorgelegt werden können, für die eigene Unterlagen und evtl. weitere Personen genügen Kopien.
Änderung
Verfügungen sollten in regelmäßigen Abständen (ein bis zwei Jahre) überprüft werden, bei Bedarf geändert bzw. die Aktualität durch erneute Unterschrift mit Datum bestätigt werden. - Zwingend gilt dies für die Patientenverfügung: besonders vor riskanten Operationen sollte die Aktualität noch einmal bestätigt werden. - Bei der Vorsorgevollmacht bzw. der Betreuungsverfügung ist regelmäßiges Nachdenken sinnvoll, aber nicht notwendig (z.B. in Bezug auf den Wechsel des Bevollmächtigten). - Bei Wechsel des Bevollmächtigten: erste Vollmacht ist zu widerrufen (z.B. durch Vermerk auf der neuen Vollmacht) und Urkunde ist vom ersten Bevollmächtigten zurückgeben zu lassen und zu vernichten.
Falls eine Person in einer Verfügung bevollmächtigt wird:
- Vorher sollte mit dem Bevollmächtigten geklärt werden, ob dieser die Verantwortung übernehmen will; zu raten ist, auch Einzelheiten über das Schriftliche hinaus zu besprechen (Wünsche, Werte, Vorstellungen, was ist wichtig)
- Den Bevollmächtigten mit vollem Namen, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer benennen
- Die Unterschrift des Bevollmächtigten mit Datum: dies ist zwar rechtlich nicht erforderlich, hilft aber für problemlose Anerkennung der Vollmacht
- Ein Bevollmächtigter sollte das Original erhalten: im Notfall ist es dann schnell genug greifbar
Beratung und Unterstützung
- Beratung und Unterstützung erhält man über örtliche Betreuungsvereine (Träger: Gemeinnützige Organisationen, Wohlfahrtsverbände). Die dortigen Mitarbeiter leisten professionelle Hilfe und unterstützen und beraten ehrenamtliche Betreuer.
- Ebenso erhält man Beratung beim Notar bzw. Rechtsanwalt: Die entstehende Gebühr ist geschäftswertabhängig.
- Musterverfügungen sind erhältlich z.B. bei Verbraucherzentralen oder Organisationen wie z.B. Hospizverein. Das Problem bei diesen Mustern: der persönlicher Wille und die individuelle Lebenssituation muss eindeutig aus einer Patientenverfügung hervorgehen. Die Anerkennung bei vorgedrucktem Formular ist immer äußerst zweifelhaft, auch wenn das Formular per Hand abgeschrieben wird. Die Verfügungen sollten daher am besten mit eigenen Worten formuliert werden.
zurück zu: Erbrecht // [nach Oben]